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Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienst- und Werkleistungen zwischen der Proklar360 Gebäude Service (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der im individuellen Angebot bzw. Leistungsverzeichnis vereinbarten Reinigungs- und Servicedienstleistungen (z. B. Gebäudereinigung, Fensterreinigung, Büroreinigung, Grundreinigung und Hausmeisterservice).

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der tatsächlichen Ausführung der Dienstleistung zustande.

§ 3 Leistungsausführung und Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die übertragenen Arbeiten fachgerecht und unter Einsatz geeigneter Reinigungs- und Pflegemittel durch geschultes Personal auszuführen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer zum vereinbarten Ausführungszeitpunkt ungehinderter Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten sowie Strom und fließendes Wasser kostenfrei zur Verfügung stehen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag bzw. Angebot getroffenen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Mängel an der erbrachten Leistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

(2) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 6 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.

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